Der Energieausweis: Mehr als nur ein Dokument
Der Energieausweis ist der "energetische Steckbrief" einer Immobilie und bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Doch es gibt zwei fundamental unterschiedliche Arten. Wir erklären, warum wir als Experten ausschließlich den qualifizierten Bedarfsausweis erstellen und warum er die unverzichtbare Grundlage für jede sinnvolle Sanierungsentscheidung ist.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Ein entscheidender Unterschied
Beide Ausweise sind legal, aber ihre Aussagekraft und Qualität könnten unterschiedlicher nicht sein.
Der Verbrauchsausweis: Ein Blick in den Rückspiegel
Der Verbrauchsausweis basiert lediglich auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er spiegelt somit stark das individuelle Verhalten der Vornutzer wider.
Die Nachteile:
- Nicht objektiv: Hat der Vormieter viel geheizt oder war er sparsam? War die Wohnung oft leer? Das Ergebnis ist stark verzerrt.
- Keine Sanierungsbasis: Er liefert keine Informationen über den tatsächlichen Zustand der Bausubstanz und ist daher für eine Sanierungsplanung ungeeignet.
- Geringe Aussagekraft: Für Käufer und neue Mieter ist der Wert kaum aussagekräftig, da ihr eigenes Verhalten abweichen wird.
Wir erstellen diesen Ausweis bewusst nicht, da er keinen echten Mehrwert für eine strategische Entscheidung bietet.
Der Bedarfsausweis: Die technische Analyse
Der Bedarfsausweis bewertet die objektive, energetische Qualität der Bausubstanz und der Heizungstechnik – völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.
Die Vorteile:
- Objektiver Vergleich: Ermöglicht einen fairen, technischen Vergleich verschiedener Gebäude.
- Fundierte Sanierungsbasis: Deckt die tatsächlichen energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie auf und ist die einzige sinnvolle Grundlage für eine Sanierungsplanung.
- Voraussetzung für Förderungen: Für viele KfW-Förderprogramme und den iSFP ist ein bedarfsorientierter Ausweis zwingend erforderlich.
Dieser Ausweis ist integraler Bestandteil unserer qualifizierten Energieberatung.
Pflichten im Überblick
- Pflicht bei: Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Beauftragung eines Maklers.
- Anzeigepflicht: Energiekennwert, Effizienzklasse, Ausweisart, Energieträger und Baujahr müssen in Immobilieninseraten genannt werden.
- Bedarfsausweis-Pflicht: Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 (ohne energetische Sanierung).
- Gültigkeit: 10 Jahre, aber ein neuer Ausweis ist nach umfangreichen energetischen Maßnahmen erforderlich.
Der Prozess: Was wird für einen Bedarfsausweis analysiert?
Die Erstellung ist ein detaillierter, ingenieurtechnischer Prozess, bei dem wir alle relevanten Komponenten Ihrer Immobilie erfassen und berechnen.
1. Gebäudehülle & Geometrie
Wir erfassen die komplette thermische Hülle Ihres Gebäudes. Dazu gehören die genauen Abmessungen und der Aufbau (Schichtaufbau) von:
- Außenwänden, Dach und Bodenplatte/Kellerdecke
- Fenstern und Außentüren
- Wärmebrücken (z.B. Balkone, Ecken, Fensteranschlüsse)
Aus diesen Daten berechnen wir die Transmissionswärmeverluste – also wie viel Energie durch die Bauteile verloren geht.
2. Anlagentechnik (Heizung & Warmwasser)
Die Effizienz Ihrer Haustechnik wird genau analysiert:
- Wärmeerzeuger: Art, Alter und Nennleistung (z.B. Gas-Brennwertkessel, Öl-Heizung, Wärmepumpe).
- Wärmeverteilung: Zustand und Dämmung der Rohrleitungen.
- Warmwasserbereitung: Zentral oder dezentral, Art des Speichers.
- Lüftung: Vorhandensein und Art einer Lüftungsanlage zur Berechnung der Lüftungswärmeverluste.
Bedarfsausweis als Teil der Energieberatung
Ein qualifizierter, bedarfsorientierter Energieausweis ist ein integraler Bestandteil unserer Energieberatungspakete. Er liefert die notwendige Datengrundlage für die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und ist oft Voraussetzung für Förderanträge.